Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegraden eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad | Geldleistung pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 |
1.995 Euro |
Pflegegeld bei Pflegegrad | Geldleistung pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Versicherte umfangreiche Leistungen aus der Pflegekasse für die ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege sowie Zuschüsse für einen Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Maßnahmen zur Wohnraumanpassung usw. Je höher der anerkannte Pflegegrad ist, umso höher sind auch die Leistungen, die Pflegebedürftige aus der Pflegekasse erhalten. Eine Übersicht der Leistungen je Pflegegrad erhalten Sie in diesem Artikel.
Zum Beispiel erhalten Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat.
Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.